Gut zu wissen
Unterwegs mit Wohnmobil und Caravan
In den nächsten Wochen werden Wohnmobile und Wohnanhänger wieder verstärkt auf unseren Straßen unterwegs sein. Unabdingbare Voraussetzung für den mobilen Urlaub ist die Verkehrssicherheit. Mit unseren Tipps für Wohnmobil und Caravan sind Sie auf der sicheren Seite!
• Einen ersten Check vorab kann der Besitzer selbst durchführen: In welchem Zustand befindet sich der Wohnanhänger? Sind die lichttechnischen Einrichtungen in Ordnung? (Denn unterwegs gilt: Sehen und gesehen werden – beides ist für die Verkehrssicherheit wichtig).
• Der Zustand der Reifen verdient besondere Aufmerksamkeit. Die (nicht seltene) Überzeugung , die Reifen seien in Ordnung, weil noch wenig gelaufen, kann fatale folgen haben. Auch lange Standzeiten im Freien schaden den Reifen, indem dadurch das Entstehen von porösen Stellen und von Rissen begünstigt werden kann. Auch die UV-Strahlung kann sich negativ auswirken. Eine Kontrolle eventueller Schäden oder Fremdkörper in der Lauffläche, an den Flanken oder im Bereich der Felge ist ebenso wichtig wie der richtige Luftdruck Ein regelmäßiger Reifencheck spart somit nicht nur Treibstoff, sondern verlängert auch die Lebensdauer der Reifen. Als Faustregel gilt: Alle sechs Jahre sollten die Reifen erneuert werden. Unregelmäßige Reifenabnutzung kann eine Folge der Unwucht des Rades sein, ebenso auf Mängel an Stoßdämpfern oder Bremsen hinweisen. Und wie sieht es mit den Radlagern aus? Drehen sich die Räder frei? Sitzen sie eventuell fest? Stoßdämpfers oder einen Mangel im Bereich der Bremsen hindeuten. Wie steht es um die Radlager, drehen sich die Räder frei oder sitzen sie fest?
• Auch die Bremsen des Wohnanhängers können sich festgesetzt haben. Darauf kann ein Ziehen des Wohnanhängers zu einer bestimmten Seite während des Bremsvorgangs hinweisen. Dann hilft die Fachwerkstatt weiter.
• Gasanlage überprüfen! Sie muss bei einem Wohnmobil alle 2 Jahre von einem Sachkundigen abgenommen werden. Übrigens: Auch für Wohnwagen untersagen manche Campingplatzbetreiber das Abstellen, wenn der Halter keinen Nachweis einer gültigen G607-Ordnung vorlegen kann. Die Überprüfung der Gasanlage kann im Rahmen der Hauptuntersuchung durch einen Prüfingenieur der KÜS vorgenommen werden.
• Ein Blick auf die Plakette gibt Auskunft, ob eine Hauptuntersuchung ansteht.
• Tipps zum Beladen: Schwere Gegenstände gehören in Bodennähe, möglichst über die Achse, leichtere können in den oberen Schränken und Staufächern untergebracht werden. Zurren Sie das Gepäck fest, zusätzliche Gummimatten auf dem Boden sichern das festgezurrte Gepäck vor Verrutschen. Denn: Wohnmobile oder Caravans mit rutschiger Ladung können zu nicht beherrschbarem Fahrverhalten führen.
• Schlingerbewegungen können durch eine nachrüstbare Stabilisierungseinrichtung für den Wohnanhänger gemindert werden. Bei manchen Zugfahrzeug-/Anhängerkombinationen ist sie sogar eine der technischen Voraussetzungen. Auch hier steht Ihnen der Prüfingenieur der KÜS gerne beratend zur Seite.
Allzeit eine gute Fahrt, insbesondere in den bevorstehenden Urlaub mit Caravan oder Wohnmobil wünscht Ihnen das KÜS-Team – natürlich mit Sympathie und Sachverstand.
Sachverständigentätigkeit als Partner der IbB Forensic Engineering
Unfallrekonstruktion
Sehr Hilfreich
Wir haben uns auf das Gebiet der Unfallrekonstruktion und Unfallforschung spezialisiert. Wir werden fast ausschließlich von Gerichten beauftragt, den Unfallhergang – in der Regel schwere Verkehrsunfälle, oft mit Schwerverletzten oder Toten – zu rekonstruieren.
Die Unfallrekonstruktion beinhaltet unter anderem die Rückberechnung von Fahrgeschwindigkeiten nach Unfällen aus Unfallspuren, die Biomechanik, die Untersuchung von Unfallabläufen, unterschiedliche Vermeidbarkeitsbetrachtungen von Verkehrsunfällen ebenso wie Betrugsaufklärung und die Messtechnik von Lichtquellen, Geräuschen und Beschleunigungen.
Schadengutachten
Der gute Rat
Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie nach § 249 BGB Anspruch auf Schadenersatz. Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung erstellt der KÜS-Sachverständige schnell und kompetent ein Schaden- oder Beweissicherungsgutachten. Die Kosten für das Schadengutachten gehören nach der Rechtssprechung mit zum Schadensumfang und werden bis auf wenige Ausnahmen (die so genannten Bagatellschäden) von der gegnerischen Versicherung übernommen. Außerdem ermittelt der KÜS-Sachverständige eine evtl. eingetretene Wertminderung, so dass Sie den gesamten Schaden an Ihrem Kraftfahrzeug bei der gegnerischen Versicherung in vollem Umfang geltend machen können.
Wertgutachten
Der Fachmann sieht mehr
Sie möchten den Wert eines Fahrzeuges wissen für Kauf, Verkauf oder für die Versicherung? Die kompetenten KÜS-Sachverständigen ermitteln für Ihr Fahrzeug den tatsächlichen Wert je nach Auftrag anhand vieler Faktoren wie z. B. Alter, Laufleistung, Zustand, Pflege, Abnutzung, etc.
Speziell für den Kauf bzw. Verkauf von gebrauchten Fahrzeugen wurde der KÜS-GebrauchtwagenCheck KÜSPlus entwickelt.
Regelmäßige Untersuchungen
Zur Erhöhung der Sicherheit auf unseren Straßen schreibt der Gesetzgeber regelmäßig wiederkehrende Fahrzeugprüfungen und bedarfsorientierte Fahrzeugabnahmen vor.
Die regelmäßige Begutachtung technischer Zustände von Fahrzeugen durch einen neutralen Prüfingenieur dient der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Trotz hochtechnischer Entwicklung und Produktion von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen unterliegen diese im Betrieb extremen Beanspruchungen und bedürfen der Kontrolle.
Hauptuntersuchung HU
Die regelmäßige technische Untersuchung der Kraftfahrzeuge
In gewissen Zeitabständen wird der deutsche Fahrzeughalter beim Blick auf die Plakette auf dem Kennzeichen, den Fahrzeugschein oder auf den Bericht der letzten Hauptuntersuchung daran erinnert, dass wieder eine neue Untersuchung für sein Fahrzeug ansteht. Der Grund für diese wiederkehrende Untersuchung ist der §29 der StVZO (Hauptuntersuchung). Pkw müssen im Normalfall z. B. alle 2 Jahre zur Hauptuntersuchung (HU).
Die HU-Fristen
Auszug aus der Anlage VIII StVZO
In der folgenden Tabelle haben wir Ihnen einen kleinen Auszug aus der umfangreichen Übersicht der HU-Fristen zusammengestellt.
Fahrzeugart Beschreibung zeitl. Abstand zwischen
den Untersuchungen
Krafträder - 24 Monate
Pkw nach der ersten Zulassung 36 Monate
danach 24 Monate
Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) bis 3,5 t
nach der ersten Zulassung 36 Monate
danach 24 Monate
Wohnmobile mit einem zGG über 3,5 t bis 7,5 t in den ersten 72 Monaten nach der ersten Zulassung 24 Monate
danach 12 Monate
Wohnmobile mit einem zGG über 7,5 t 12 Monate
Anhänger mit einem zGG bis 0,75 t oder ohne eigene Bremsanlage, nach der ersten Zulassung 36 Monate
danach 24 Monate
Anhänger die entsprechend § 58 für eine zulässige Höchst-geschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h gekennzeichnet sind oder einem zGG über 0,75 t bis 3,5 t 24 Monate
Anhänger mit einem zGG von mehr als 3,5 t 12 Monate
Werden untersuchungspflichtige Fahrzeuge ohne Gestellung eines Fahrers gewerbsmäßig vermietet, ohne dass sie für den Mieter zugelassen sind, beträgt die Frist für die Hauptuntersuchung in allen Fällen 12 Monate; davon ausgenommen beträgt die Frist für die Hauptuntersuchung an Personenkraftwagen 24 Monate, wenn diese für eine Mindestdauer von 36 Monaten von einem Mieter gemietet werden.
Die HU-Plakette
Wie funktioniert eigentlich die Plakette ?
Den Monat und das Jahr an dem die nächste Hauptuntersuchung fällig ist, erkennen Sie an der runden HU- Plakette auf dem hinteren Kennzeichen. Analog dazu wird der Termin für die nächste Abgasuntersuchung an der sechseckigen Plakette auf dem vorderen Kennzeichen angezeigt. (AU Plakette entfällt ab 2010) Den Termin für die nächste Hauptuntersuchung finden Sie auch im Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil 1.
• Die Zahl im Zentrum der Plakette gibt das Jahr der nächsten Prüfung an. (im Beispiel hier 2007)
• Am oberen Rand, in der Mitte steht die Monatszahl in dem die Prüfung fällig ist. (im Beispiel hier HU-Fälligkeit im Oktober und AU-Fälligkeit im März)
Die Farben sind fortlaufend d.h. nach pink kommt grün, nach grün kommt orange, usw. (Siehe dazu Bild unten). Nach braun fängt die Farbreihe wieder von vorne an, also mit pink. Ist die Farbe des Jahres in dem wir uns befinden z. B. blau so verlieren die orangen Plaketten ihre Gültigkeit- sowohl die runde HU-Plakette am hinteren als auch die eckige AU-Plakette am vorderen Kennzeichen. Dringendster Handlungsbedarf besteht dann bei allen Fahrzeugen, welche noch eine grüne Plakette tragen, da diese dann schon über ein Jahr nicht mehr gültig sind.
Sicherheitsprüfung SP
Sicherheit ist eben alles
Die Sicherheitsprüfung, kurz SP genannt, dient bei großen, schweren Fahrzeugen dazu, auch zwischen zwei HU-Terminen durch Fachleute die sicherheitsrelevanten Bauteile sowie im besonderen die verschleiß und reparaturanfälligen Bauteile zu prüfen.
Diese Untersuchung ist vorgeschrieben für Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr 40 km/h, für Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen von mehr als 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht. Auch Anhänger mit mehr als 10t zulässigem Gesamtgewicht und Kraftomnibusse, sowie andere Fahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzen sind SP - pflichtig.
Bei der Sicherheitsprüfung wird eine zerlegungs- und zerstörungsfreie Funktions- und Wirkungsprüfung durchgeführt.
Die Überprüfung bezieht sich auf folgende 5 sicherheitsrelevante Baugruppen:
• Lenkanlage
• Verbindungseinrichtungen mit Fahrwerk und Fahrgestell
• Räder und Bereifung
• Schalldämpferanlage
• Bremsanlage
Die Untersuchungsfristen, also die Zeitabstände zwischen zwei Untersuchungen sind abhängig von Fahrzeugart, Gewicht und Alter. Detailliert finden Sie diese in der Anlage VIII zur StVZO. Damit Sie sich nicht durch den Dschungel der Verordnungen Anlagen und Paragraphen kämpfen müssen steht Ihnen der KÜS Prüfingenieur gerne beratent zur Seite und führen gegebenenfalls diese Prüfung an Ihrem Fahrzeug durch.
Abgasuntersuchung
Abgasuntersuchung = Umweltschutz und frühzeitige Fehlererkennung
Über 496 Millionen Kraftfahrzeuge (Daten laut KBA) waren am 1 Januar 2006 auf deutschen Straßen zugelassen und es werden immer mehr. Um bei dieser Menge von Fahrzeugen die Umwelt nicht mehr als nötig zu belasten wurde 1985 die Urform der Abgasuntersuchung eingeführt.
Die Abgasuntersuchung (AU) dient der Überprüfung des Abgasverhaltens von im Verkehr befindlichen Kraftfahrzeugen und ist in regelmäßigen Zeitabständen durchzuführen.
Sie gliedert sich seit April 2006 in drei Bereiche auf:
• Abgasuntersuchung nach §47a StVZO
• Teiluntersuchung zur Hauptuntersuchung nach §29 StVZO in Verbindung mit der Anlage VIIIa
• Abgasuntersuchung Krad (AUK) nach §29 StVZO in Verbindung mit der Anlage VIIIa
Die Zeitabstände der Untersuchung richten sich dabei nach den HU-Fristen nach §29.
» lesen Sie mehr zu den Untersuchungsfristen
Ausgenommen von der Abgasuntersuchung sind:
- Fahrzeuge ohne eigenes amtliches Kennzeichen
- Fahrzeuge mit Rotem Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen
- Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen
- Kraftfahrzeuge mit
- Fremdzündungsmotor
- weniger als 4 Räder
- weniger als 400kg zGG
- Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 50km/h
- oder Erstzulassung vor dem 1.7.1969
- Kompressionszündungsmotor
- weniger als 4 Räder
- Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 25km/h
- oder Erstzulassung vor dem 1.1.1977
- Bestimmte Land- oder Forstwirtschaftliche Zugmaschinen
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, die nicht den Baumerkmalen von Lkw entsprechen
- Stapler
GWP
Zusätzliche Untersuchung für gasbetriebene Kraftfahrzeuge
An gasbetriebenen Kraftfahrzeugen wird in regelmäßigen Abständen eine eigenständige Untersuchung der Gasanlage durchgeführt.
Im Gegensatz zur einmaligen GSP (Gassystemeinbauprüfung) ist die GWP die Wiederkehrende Gasprüfung. Sie wird normalerweise im Zuge der Hauptuntersuchung durchgeführt. Allerdings kann die GWP auch einzeln – zeitnah vor der Hauptuntersuchung (max. 12 Monate) - durchgeführt werden.
Alle eingetragenen Gasanlagen in Fahrzeugen; auch solche, die nicht nach der europäischen Regelung ECE R115 genehmigt sind, werden in der GWP überprüft.
Diese Untersuchung beinhaltet:
• Identifikation des Fahrzeugs und der Gasanlage
• Überprüfung des Zustands der Gasanlage
• Überprüfung der vorgeschriebenen Befestigung und des Einbaus der Einzelkomponenten
• Überprüfung der Dichtheit der Gasanlage
Folgende Papiere sind zur GWP mitzubringen:
• Genehmigung nach ECE-R115 (wenn vorhanden)
• Fahrzeugpapiere
Außerordentliche GWP
Neben der periodischen GWP gibt es auch die außerordentliche GWP, die von für diese Tätigkeit anerkannten Werkstätten durchgeführt wird, im Falle der Reparatur und der Wartung der Gasanlage oder nach einem Unfall oder einem Fahrzeugbrand.
Abgasuntersuchung = Umweltschutz und frühzeitige Fehlererkennung
Über 54,9 Millionen Kraftfahrzeuge (Daten laut KBA) waren im Jahre 2006 auf deutschen Straßen zugelassen und es werden immer mehr. Um bei dieser Menge von Fahrzeugen die Umwelt nicht mehr als nötig zu belasten wurde 1985 die Urform der Abgasuntersuchung eingeführt.
Die Abgasuntersuchung (AU) dient der Überprüfung des Abgasverhaltens von im Verkehr befindlichen Kraftfahrzeugen und ist in regelmäßigen Zeitabständen durchzuführen.
Sie gliedert sich seit April 2006 in drei Bereiche auf:
• Abgasuntersuchung nach §47a StVZO
• Teiluntersuchung zur Hauptuntersuchung nach §29 StVZO in Verbindung mit der Anlage VIIIa
• Abgasuntersuchung Krad (AUK) nach §29 StVZO in Verbindung mit der Anlage VIIIa
Die Zeitabstände der Untersuchung richten sich dabei nach den HU-Fristen nach §29.
G607 Prüfungen
Flüssiggasanlagen in Innenräumen von Wohnwagen und Wohnmobilen G 607
(bei privater Nutzung)
Vergiftungs-, Erstickungs- und Explosionsgefahr
Fehler oder Mängel an der Flüssiggas-Anlage in Ihrem Wohnwagen oder Wohnmobil können Menschenleben kosten und erhebliche Schäden verursachen. Lassen Sie ihre Flüssiggasanlage nur von Fachleuten ein-, umbauen oder instand setzen. Lesen Sie die Bedienungsanleitungen der Geräte aufmerksam durch.
TIPP: Kleben Sie die Anleitungen in der Nähe der Geräte auf. Fehlende Anleitungen können Sie beim Gerätehersteller anfordern.
Sicherheit durch Sachverstand
Die Flüssiggasanlage muss vor der ersten Inbetriebnahme, nach jeder Reparatur, nach jedem Austausch eines Gerätes durch einen Fachmann überprüft werden.
Bei der Erstprüfung bekommen sie ein Prüfbuch, das Sie im Fahrzeug mitführen sollten.
Eine weitere regelmäßige Prüfung muss alle zwei Jahre erfolgen. Jede durchgeführte Prüfung wird im Prüfbuch bescheinigt.
Ist Ihr Prüfbuch abhanden gekommen?
Ihr KÜS-Prüfingenieur stellt Ihnen ein neues aus.
Wenn die Anlage in Ordnung ist, wird außen am Fahrzeug eine Prüfplakette angebracht. Viele Campingplätze dürfen Sie nur mit gültiger Gasanlagenprüfung aufsuchen. Grundlage für diese Prüfungen sind die „Technischen Regeln Flüssiggas“ (TRF) und die EG-Richtlinien 2001/56EG und 2004/78EG sowie das DVGW Arbeitsblatt G 607.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug zur Hauptuntersuchung (HU) vorführen, bringen Sie bitte das Prüfbuch für die Flüssiggasanlage mit. Liegt dem Fahrzeugprüfer keine gültige Prüfbescheinigung für die Gasanlage vor, darf der Prüfingenieur für ein Wohnmobil keine HU-Plakette zuteilen. Bei einem Wohnwagen wird zu Ihrer Sicherheit eine Bemerkung in den Prüfbericht geschrieben, der Wohnwagen bekommt allerdings eine HU-Plakette, weil der Fahrzeugführer durch die fehlerhafte Gasanlage nicht beeinträchtigt werden kann.
Sparen Sie Zeit und Wege
Wenn Sie einen KÜS-Prüfingenieur zur Durchführung der Haupt- oder Abgasuntersuchung aufsuchen, veranlassen Sie auch die Prüfung Ihrer Flüssiggasanlage.
UVV/BGV-Prüfungen
Werkzeuge und Maschinen in Ihrem Betrieb müssen in perfektem Zustand sein. Sie dürfen keinerlei Gefährdung für die Mitarbeiter darstellen. Die Berufsgenossenschaft hat hier sehr strenge Richtlinien erlassen. So müssen etwa Rolltore und Hebebühnen regelmäßig auf ihren arbeitssicheren Zustand beurteilt werden
KÜSPlus
Was ist KÜSPlus?
KÜSPlus ist ein detaillierter Zustandsbericht für einen Gebrauchtwagen. Neutral und objektiv werden genau festgelegte Punkte auf ihren Zustand überprüft..
Warum KÜSPlus?
Bei der gesetzlich vorgeschriebenen Hauptuntersuchung/Abgasuntersuchung (HU/AU) gemäß §29 StVZO wird die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs gemäß der Straßenverkehrs- Zulassungsordnung (StVZO) überprüft. Der allgemeine Pflege- und Erhaltungszustand, z. B. Verschleiß oder Beschädigung der Sitzbezüge oder Innenverkleidung, Kratzer oder Steinschlag in der Lackierung sowie der optische Gesamteindruck wird im Rahmen der HU/AU nicht überprüft und nicht dokumentiert.
Wann KÜSPlus?
Bei jedem Gebrauchtwagenkauf!
Wenn Sie ein Fahrzeug beim Händler kaufen:
Sprechen Sie den Händler auf die gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen und den KÜSPlus Gebrauchtwagen-Check an. Wenn der Händler nichts zu verbergen hat, wird er Ihnen den HU/AU Bericht aushändigen und einem KÜSPlus Gebrauchtwagen-Check durch einen KÜS-Ingenieur zustimmen.
Wenn Sie ein Fahrzeug privat kaufen
Wir empfehlen Ihnen, vor Unterzeichnung des Kaufvertrages die Fahrzeugpapiere und die Berichte der gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen (HU/AU) genau anzusehen. Beauftragen Sie einen Sachverständigen mit der Besichtigung des Fahrzeuges. Der KÜS Ingenieur führt einen KÜSPlus Gebrauchtwagenscheck durch und erstellt ein Bericht über den Zustand des Fahrzeugs.
Wenn Sie ein Fahrzeug im Internet kaufen
Bestehen Sie auf die Zusendung einer Ablichtung der Fahrzeugpaiere (alle Seiten) und der gültigen HU/AU Berichte. Rufen Sie einen KÜS-Partner am Standort des Fahrzeuges an und geben Sie einen KÜSPlus Gebrauchtwagen-Check in Auftrag. Er vereinbart einen Termin mit dem Verkäufer und besichtigt das Fahrzeug. Anschließend sendet er Ihnen den Bericht zu.
Was kostet KÜSPlus?
KÜSPlus „sattelt“ auf die Hauptuntersuchung auf. Das heißt, im Anschluss an eine Hauptuntersuchung wird der KÜSPlus Gebrauchtwagen-Check durchgeführt. Das spart Zeit, Wege und Kosten und macht sich auch im Preis bemerkbar. Der Preis beträgt bei uns 45 € plus die jeweilige HU Gebühr. (siehe Preisliste)
KÜS magazin
KÜS magazin
Das Flaggschiff in der Reihe der KÜS-Publikationen ist zweifellos das KÜS magazin. Es will im besten Sinne als Kundenzeitschrift der KÜS verstanden werden. Auf inzwischen 60 Seiten bietet es Lesestoff vom Feinsten, geschrieben von namhaften Autoren aus dem Bereich Motorjournalismus. Reisereportagen und Berichte aus dem kulturellen Bereich, von der Musikempfehlung bis zum Buchtipp und natürlich Informationen aus dem Alltag der KÜS runden die Themenpalette ab.
Das KÜS magazin online
Seit der Ausgabe 25 / 2-2008 ist unser KÜS magazin auch online zu finden. Unter http://kues-magazin.de können Sie das Magazin lesen.
Winterreifen? Unbedingt – aber bitte mit genug Profil!
Es ist wieder soweit: Draußen wird es nass und kalt. Jetzt sollte nicht nur der Wintermantel aus dem Schrank geholt, sondern auch die Bereifung des Autos den Wetterverhältnissen angepasst werden. Der Monat Oktober läutet jedes Jahr die Winterreifensaison ein, die rund um Ostern endet. Denn nicht nur auf Schnee und Eis – bereits bei Temperaturen unter sieben Grad, Nässe oder Raureif sind Winterreifen dank ihrer besonderen Materialmischung und Oberflächenstruktur ganz klar im Sicherheitsvorteil! Allerdings nur, wenn die Reifen eine Mindestprofiltiefe von vier Millimetern haben. Verkehrssicherheitsexperten warnen davor, dass viele Autofahrer ihre Winterreifen zu lange fahren – und damit den Sicherheitsvorteil wieder einbüßen.
Alle Verkehrssicherheitsexperten sind sich einig: In der kalten Jahreszeit sind Winterreifen ein Muss! Und auch die Straßenverkehrsordnung schreibt seit 2006 allen Autofahrerinnen und Autofahrern vor, die Bereifung den Wetterverhältnissen anzupassen. Ansonsten drohen Bußgelder und Punkte in Flensburg. So nutzen auch immer mehr Fahrer Winterreifen, doch häufig werden diese zu lange gefahren und sind bis zur gesetzlich vorgeschriebenen Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimeter im Einsatz. Und die ist zu gering, warnt der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) im Rahmen seiner Initiative PRO Winterreifen.
Mindestens 4 Millimeter Profiltiefe müssen sein...
Mindestens vier Millimeter Profiltiefe braucht ein Winterreifen, sonst verliert er die Eigenschaften, die ihn für winterliche Fahrbahnen auszeichnen: die gute Haftung auf rutschigen Untergründen, Kurvenstabilität und kurze Bremswege. Denn die feinen Lamellen im Profil eines Winterreifens, die für eine besonders gute Haftung sorgen, sind unterhalb einer Profiltiefe von vier Millimeter nicht mehr vollständig vorhanden. Vor der Wiedermontage der Winterreifen sollte also unbedingt die Profiltiefe an der am stärksten abgefahrenen Stelle überprüft werden!
...sonst heißt es: Reifen wechseln!
Das geht ganz einfach mit einer Euromünze: Verschwindet der goldene Rand im Profil, ist die Profiltiefe ausreichend, ansonsten muss der Reifen ausgetauscht werden. Beim Kauf sollten Sie darauf achten, dass der Winterreifen neben der Kennzeichnung „M+S“ das Schneeflockensymbol aufweist. Reifen mit Schneeflockensymbol werden nach bestimmten Kriterien einheitlich geprüft. Wenn jetzt noch der Reifendruck stimmt und die Frostschutzvorräte aufgefüllt sind, können Sie sich mit einem guten Gefühl ins Auto setzen – auch wenn es draußen so richtig ungemütlich ist.
Was tun wenn der Untersuchungsbericht fehlt ?
Was tun wenn der Untersuchungsbericht fehlt ?
Sie brauchen ihn? Wir haben ihn!
Falls Sie einen Untersuchungsbericht, der bei uns erstellt wurde, verloren haben oder er anderweitig abhanden gekommen sein sollte, erhalten Sie bei uns direkt eine Kopie Ihres Berichtes.
Anhand des amtlichen Kennzeichens (zum Zeitpunkt der Untersuchung) oder anhand der Fahrzeugidentifizierungs-Nummer (FIN) finden wir alle HU- und AU-Berichte die in den letzten Jahren durchgeführt wurden
Falls einer unserer Küs Kollegen in der Bundesrepublik den Bericht erstellt hat, müssen Sie sich direkt an den betreffenden Prüfer wenden oder an die
KÜS-Bundesgeschäftsstelle
Zur KÜS 1
66679 Losheim am See
Die Mitarbeiter/innen im Sekretariat der Technischen Leitung erreichen Sie von montags bis freitags durchgehend von 8:00 bis 18:00 Uhr unter der Telefonnummer: 0 68 72 / 90 16 - 250, per Fax unter der 0 68 72 / 90 16 - 52 50 oder über das E-Mail Formular (link zur Küs Seite)